Als Kaufmann haben Sie gemäß Handels- und Steuerrecht die Pflicht Ihre Buchhaltungsbelege mindestens 10 Jahre für eventuelle Überprüfungen lesbar aufzubewahren.
Bei Quittungen, die auf Thermopapier ausgedruckt werden (häufig bei Tankstellen oder Restaurants), schwindet die Lesbarkeit bereits nach kurzer Zeit merklich. Um daher Schwierigkeiten bei späteren Betriebsprüfungen durch Nicht-Lesbarkeit von Belegen zu vermeiden, raten wir Ihnen Belege, die auf diesem Papier ausgestellt wurden, durch Kopieren haltbar zu machen.
Überprüfen Sie also bitte Ihre Buchhaltungsbelege je nach Menge monatlich/quartalsweise/jährlich auf fragliche Belege, kopieren Sie diese und heften Sie die Kopien zu den Originalbelegen ab. So ist eine Lesbarkeit für den Aufbewahrungszeitraum sichergestellt.
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